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   SG Gelsenkirchen, 28.09.2021 - S 54 AS 120/20   

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https://dejure.org/2021,63522
SG Gelsenkirchen, 28.09.2021 - S 54 AS 120/20 (https://dejure.org/2021,63522)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.09.2021 - S 54 AS 120/20 (https://dejure.org/2021,63522)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. September 2021 - S 54 AS 120/20 (https://dejure.org/2021,63522)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14

    Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit,

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.09.2021 - S 54 AS 120/20
    Zutreffend ist es jedoch, dass ein Widerspruchsbescheid insofern Bindungswirkung entfaltet, als es nach der Konzeption des Sozialgerichtsgesetzes nicht zur Disposition der Beklagten steht, das Vorverfahren, welches seine Zwecke mit Erlass eines Widerspruchsbescheides bereits erfüllt hat, zu wiederholen und damit über eine Zulässigkeitsvoraussetzung eines sich anschließenden Klageverfahrens zu disponieren (vgl. BSG, 4. Senat, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 BeckRS 1994, 30752399; BVerwG, Urteil vom 12.08.2014 - 1 C 2/14 -, Rn. 14, juris).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.09.2021 - S 54 AS 120/20
    Zutreffend ist es jedoch, dass ein Widerspruchsbescheid insofern Bindungswirkung entfaltet, als es nach der Konzeption des Sozialgerichtsgesetzes nicht zur Disposition der Beklagten steht, das Vorverfahren, welches seine Zwecke mit Erlass eines Widerspruchsbescheides bereits erfüllt hat, zu wiederholen und damit über eine Zulässigkeitsvoraussetzung eines sich anschließenden Klageverfahrens zu disponieren (vgl. BSG, 4. Senat, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 BeckRS 1994, 30752399; BVerwG, Urteil vom 12.08.2014 - 1 C 2/14 -, Rn. 14, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 7 AS 707/16

    Voraussetzung für eine rechtmäßige Erstattungsforderung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.09.2021 - S 54 AS 120/20
    Bei der Überprüfung eines Erstattungsbescheides ist nach der gesetzlichen Konzeption, welche klar zwischen der grundsätzlich eigenständig anfechtbaren endgültigen Festsetzungsentscheidung und dem Erstattungsanspruch unterscheidet, nicht inzidenter die bestandskräftige endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II/SGB III, Werkstand: 80. EL Februar 2021, § 41a SGB II, Rn. 113; ähnlich Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 13. Juni 2016 - L 7 AS 707/16 B, Rn. 2, zitiert nach juris).
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